Die Übersetzungen von Zeugnissen, öffentlichen Dokumenten und zivilrechtlichen Urkunden werden von Behörden und Gerichten nur anerkannt, wenn die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung vom Übersetzer bestätigt (beglaubigt) werden. Unsere beeidigten, vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer fertigen gerne für Sie beglaubigte Übersetzungen an und liefern damit auch die Vorlage für die Apostillierung durch das Landgericht – falls Sie die beglaubigten Übersetzungen für Ämter im Ausland benötigen.
Bei Bewerbungen, gerichtlichen Verfahren oder für die Vorlage bei Behörden benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung durch einen beeidigten, vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer. Mit dem Beglaubigungsvermerk, dem amtlichen Siegel und der Unterschrift unter seiner eigenen Übersetzung, bestätigt der Übersetzer, dass die Übersetzung inhaltlich mit der vorgelegten originalsprachlichen Urkunde übereinstimmt.
Grundsätzlich kann man sagen, dass Dokumente wie Urkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde), unterzeichnete Verträge, Zeugnisse, Ausweispapiere, Führerscheine, Bescheide, Urteile und Handelsregisterauszüge stets mit Beglaubigung übersetzt werden müssen.
Wenn Sie eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden möchten, benötigen Sie dafür eine Bestätigung, dass diese Urkunde echt ist. Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine „Legalisation“ oder — in bestimmten Fällen — durch eine sogenannte „Apostille“ bestätigt. Legalisationen und Apostillen sind lediglich verschiedene Formen der („Über“-)Beglaubigung von Urkunden. Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden möchten.
Gerne reichen wir die übersetzten Dokumente beim Landgericht ein und lassen für Sie die Apostille ausstellen.